ProfiTipp 11: Kaufpreisversicherung

Laut dem GDV, dem Gesamtversband der deutschen Versicherer, wurden im Jahr 2018 rund 15.000 kaskoversicherte Pkw gestohlen. Der Schaden je Pkw lag bei rund 19.800 Euro. Ein großes Problem verschweigt diese Statistik allerdings.

Achtung, Lücke!

Knapp 65 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherungen gab es im Jahr 2018, davon etwas weniger als die Hälfte mit einer zusätzlichen Voll- und Teilkaskoversicherung. Ein Fahrzeugdiebstahl wird von der Teilkaskoversicherung reguliert, genauso wie ein Wildschaden oder Glasbruch. Die meisten Pkw-Besitzer sehen die Gefahr – und versichern sich entsprechend. Knapp 50 Millionen Autobesitzer glauben damit, sie hätten für diese Fälle vorgesorgt.

Warum der „Wiederbeschaffungswert“ eigentlich „Zeitwert“ genannt werden sollte ...

Diese Annahme ist nicht völlig verkehrt, allerdings klafft – von den meisten unbemerkt – eine beachtliche Versicherungslücke. Diese wird offenbar, wenn ein noch relativ junges Fahrzeug gestohlen wird (oder einen Totalschaden erleidet). Dann nämlich ersetzen die regulären Kaskoversicherungen nur den Zeitwert des Pkw. Händler wissen: Dieser Zeitwert sinkt in den ersten drei Jahren besonders rapide, je jünger das Fahrzeug, desto größer der Wertverlust je Zeiteinheit. Kunden wissen das oft nicht – oder verdrängen es. Was vielleicht auch daran liegt, dass der Zeitwert eben im Versicherungsdeutsch „Wieder­beschaffungs­wert“ genannt wird. Die böse Überraschung: Trotz Teilkasko, Vollkasko oder sogar Restkredit­versicherung müssen die Kunden nicht selten viele Tausend Euro zusätzlich auf den Tisch legen, um das gleiche Fahrzeug „wiederzubeschaffen“.

Und: RSV greift ebenfalls nicht

Ein weiterer häufiger Irrtum: Dieser Schaden, der „GAP“ zwischen Zeitwert/Wiederbeschaffungswert des alten Fahrzeugs und Kaufpreis des neuen, sei im Falle einer Finanzierung von der Restkreditversicherung (RSV) gedeckt. Die RSV reguliert jedoch nur Fälle, in denen ein Kreditnehmer unverschuldet außerstande ist, sein Darlehen weiter zu bedienen (z.  B. bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod). Wenn die Kaufsache untergeht oder gestohlen wird, springt sie nicht ein – erst recht natürlich nicht in Fällen eines Barkaufs.

Kundenbeziehung droht das Aus

Diese Situation ist unbefriedigend für den Kunden – und das kann auch dem Händler nicht gefallen, schließlich ist sein Anschlussgeschäft in solchen Fällen in höchster Gefahr. Eine möglicherweise über viele Jahre gefestigte Kundenbeziehung droht in die Brüche zu gehen, denn dem Geschädigten bleibt nicht selten keine große Wahl: Ein billiges Ersatzauto muss her. Ob er danach jemals wieder zu seinem Stamm-Autohaus zurückkehren wird, kann niemand vorhersagen. Einer solchen Situation beugt der Abschluss der zusätzlichen akf kaufpreisversicherung vor.  Im Rahmen einer Finanzierung wird mit der akf kaufpreisversicherung sichergestellt, dass ein Fahrzeugbesitzer im Falle des Totalverlustes einen Ausgleich für die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Zeitwert des Pkw erhält.

Die akf kaufpreisversicherung reguliert folgende Schäden:

  • Totalschaden durch Brand, 
  • Überschwemmung,
  • Totalentwendung
  • Unfall durch Eigen- oder Fremdverschulden,
  • Explosion,
  • Sturm,
  • Hagel,
  • Blitzschlag 
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Leistungen:

  • Übernahme der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
  • Versicherungsabschluss unabhängig von einer Kfz-Versicherung
  • Versicherbare Fahrzeuge: Personenkraftwagen, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger sowie Lastkraftwagen bis 3.500 kg
  • Das Fahrzeug ist Gegenstand des Darlehensvertrags und in Deutschland zugelassen sowie bei Beginn des Versicherungsverhältnisses nicht älter als 12 Jahre
  • 36 – 72 Monate Laufzeit; monatlich kündbar

Vorteile:

  • Wertverlust bis zu 15.000 Euro versichert
  • Zufriedene Kunden auch im Schadenfall
  • Händlerprovision bei Abschluss
  • Prämienzahlung des Kunden nur einmalig und gleich mit dem Kreditvertrag

Beispiel: Ihr Kunde kauft ein Fahrzeug zum Preis von 15.000 Euro und schließt die akf kaufpreisversicherung über 48 Monate ab. Nach 3 Jahren kommt es durch einen fremdverschuldeten Unfall zum Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 8.800 Euro, zum Kaufpreis von 15.000 Euro fehlen 6.200 Euro. Diese Differenz würde von der akf kaufpreisversicherung gedeckt. Oder anders argumentiert: Sollte keine akf kaufpreisversicherung bestehen, müsste der Kunde monatlich selbst 180 Euro beiseitelegen, um das gleiche Budget erneut zu haben.